Linie Linie
Sie sind hier: Startseite Einrichtungen Rottendorf Projekt Kontaktstipendien

Kontaktstipendien

Der Projektbeirat hat in seiner Sitzung vom 2. März 2006 die Einrichtung sog. „Kontaktstipendien" beschlossen, deren Leitlinien im Folgenden dokumentiert werden:

 

§ 1 Hintergrund

In Übereinstimmung mit der Satzung des Rottendorf-Projekts (§ 2) und gemäß den Projektzwecken (vgl. § 4) vergibt das Rottendorf-Projekt ab dem Sommersemester 2006 auf Antrag sog. „Kontaktstipendien".

§ 2 Zweck

Mit diesen Stipendien sollen Nachwuchswissenschaftler – vorrangig Promovenden aus Entwicklungs- bzw. Transformationsländern – gefördert werden, deren Forschungsvorhaben an der Hochschule für Philosophie einen interkulturellen bzw. interreligiösen Schwerpunkt haben.

§ 3 Umfang

• Für maximal 12 Monate werden die Studienbeiträge und die Kosten für eine Krankenversicherung übernommen.

• Es wird ein monatliches Stipendium von 920 Euro gewährt.

• In gut begründeten Fällen können auf Antrag einmalig Reisekosten erstattet werden.

§ 4 Formale Voraussetzungen seitens des Bewerbers / der Bewerberin

• Im Regelfall ein akademischer Abschluss, der zur Promotion an der Hochschule für Philosophie berechtigt.

• Vollimmatrikulation an der Hochschule für Philosophie, München.

• Im Regelfall Herkunft aus Entwicklungs- bzw. Transformationsländern.

• Das Forschungsvorhaben beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit interkulturellen bzw. interreligiösen Fragen.

• Grundkenntnisse der deutschen Sprache.

§ 5 Verfahren

• Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen: Bewerbungsschreiben, Exposé des Forschungsvorhabens, zwei wissenschaftliche Gutachten des Vorhabens (eines davon von einem Mitglied des Lehrkörpers der Hochschule für Philosophie), Lebenslauf, Nachweis der akademischen Qualifikation.

• Über die Stipendien-Vergabe entscheidet der Projektbeirat mit 2/3-Mehrheit. Auswahlsitzungen finden nach Bedarf statt.

• Es wird ein Vertrag zwischen Projekt und Stipendiat geschlossen.

• Ein Mitglied des Projektbeirats wird zum Tutor des Stipendiaten bestimmt. Stipendiat und Tutor treffen sich in regelmäßigen Abständen.

§ 6 Verpflichtungen des Stipendiaten / der Stipendiatin

• Der Stipendiat / die Stipendiatin reicht zum Ende der Förderzeit beim jeweiligen Tutor einen Rechenschaftsbericht ein; bei einer Förderung von 12 Monaten wird ein zusätzlicher Zwischenbericht nach 6 Monaten vorgelegt, auf dessen Grundlage der Tutor im Auftrag des Beirats über die Förderung der weiteren 6 Monate entscheidet.

• Falls aus diesem Forschungsvorhaben Veröffentlichungen resultieren, findet der Stipendiengeber Erwähnung.

Artikelaktionen