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Projektleitlinien

Stand 2001

 

Satzung des Forschungs- und Studienprojekts
“Globale Solidarität - Schritte zu einer neuen Weltkultur”
der Rottendorf-Stiftung an der Hochschule für Philosophie

 

 

§ 1

Das Forschungs- und Studienprojekt “Globale Solidarität - Schritte zu einer neuen Weltkultur” der Rottendorf-Stiftung wird an der Hochschule für Philosophie, Philosophische Fakultät S.J., München, errichtet.

 

§ 2

Zweck des Projekts ist es, in Übereinstimmung mit der satzungsgemäßen Zielsetzung der Hochschule für Philosophie (§ 2, Nr. 4 der Hochschulsatzung) den interkulturellen Dialog auf einer wissenschaftlichen, speziell philosophisch-theologisch inspirierten Basis zu fördern. Dabei geht es sowohl um das internationale Gespräch zwischen den großen Kulturen von Ost und West, von Nord und Süd, als auch um die Integration der wissenschaftlich-technischen Kultur mit der wertbestimmten Kultur der Tradition, da die großen Fragen des Lebens und Überlebens heute in einem weltweiten Zusammenhang stehen: so zum Beispiel Fragen der Jugend, des Friedens, der Weisen sozialer Organisation, des Umweltschutzes, der Zukunft kultureller und wirtschaftlicher Systeme, der Religion.

 

§ 3

Die Finanzierung des Projekts erfolgt durch Zuwendungen der Rottendorf-Stiftung. Finanzielle Ausgangsbasis ist ein Rahmenbudget, das von der Rottendorf-Stiftung zu billigen ist. Über die jährlich zu gewährenden Mittel ist jeweils in der vorausgehenden Kuratoriumssitzung der Stiftung ein Antrag zu stellen. Die Verwendung ist so rechtzeitig nachzuweisen, dass sie in der jährlichen Vermögensrechnung der Stiftung berücksichtigt werden kann.

 

§ 4

Das Projekt gliedert sich in folgende Aufgabenbereiche:

1.    Eine oder mehrere (wechselnd besetzte) “Gastprofessuren der Rottendorf-Stiftung”, die an der Hochschule für Philosophie, München, oder an einer Hochschule des Auslands wahrgenommen werden und thematisch im Sinne von § 2 ausgerichtet sind.

2.    Förderung wissenschaftlicher Kongresse, Symposien, Gesprächskreise, Seminare im Sinne der in § 2 genannten Zielsetzung auf nationaler und internationaler Ebene.

3.    Durchführung und Förderung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben, die der in § 2 genannten Zielsetzung dienen.

4.    Vergabe von “Rottendorf-Stipendien”, auch für ausländische Studenten (vor allem aus der Dritten Welt), im Regelfall auf Doktoranden beschränkt, im Sinne des Stiftungszweckes der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

5.    Förderung von Veröffentlichungen im Sinne der in § 2 genannten Zielsetzung, insbesondere der eigenen Schriftenreihe “Globale Solidarität - Schritte zu einer neuen Weltkultur”.

 

§ 5

Die Organe sind

    a)    der Projektleiter;

    b)    der Projektbeirat;

    c)    die Koordinatoren für Teilaufgaben des Projekts.

 

 

§ 6

Der Projektleiter wird vom Hochschulrat aus den hauptamtlichen wissenschaftlichen Mitgliedern des Lehrkörpers der Hochschule mit einfacher Mehrheit gewählt. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre. Sie kann um jeweils drei Jahre verlängert werden.

Er trägt die Verantwortung für das Gesamtprojekt. Er verwaltet die Mittel, die von der Rottendorf-Stiftung zur Verfügung gestellt werden, im Sinne der Aufgabenstellung und der Richtlinien dieser Satzung. Er legt durch einen Jahresbericht dem Kuratorium der Rottendorf-Stiftung Rechenschaft über die Aktivitäten des Projekts ab.

 

§ 7

Der Projektbeirat besteht aus

a)    dem Projektleiter;

b)    dem Rektor der Hochschule für Philosophie;

c)    drei hauptamtlichen wissenschaftlichen Mitgliedern des Lehrkörpers der Hochschule für Philosophie, die vom Hochschulrat auf die Dauer von drei Jahren gewählt werden;

d)    einem Kuratoriumsmitglied der Rottendorf-Stiftung.

Darüber hinaus kann der Projektbeirat beratende Mitglieder ernennen und zu seinen Sitzungen einladen. In der Regel handelt es sich bei ihnen um für die Koordination der Projektarbeit zuständige Personen.

Wenn eine Person durch zwei oder mehrere Ämter im Projektbeirat vertreten ist, erhöht sich die Anzahl der vom Hochschulrat zu wählenden Mitglieder (c) um die entsprechende Zahl.

Der Projektbeirat plant die konkreten Vorhaben, entscheidet über die Vergabe der Mittel und überprüft deren Verwendung. Zur Entscheidung genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmgleichgewicht gibt die Stimme des Projektleiters den Ausschlag.

 

§ 8

Die Koordinatoren betreuen in Absprache mit dem Projektleiter einzelne Maßnahmen des Projekts.

 

§ 9

Bei allen Vorhaben und Maßnahmen des Projekts wird die Förderung durch die Rottendorf-Stiftung deutlich erkennbar ausgewiesen.

 

§ 10

Diese Satzung tritt in Kraft durch den Beschluss des Hochschulrats der Hochschule für Philosophie.

In der Sitzung vom 11. Juni 2001 hat der Hochschulrat diese Fassung der Satzung angenommen.

    

 

 

München, den 11. Juni 2001               

 

                                           

 Die alten Projektleitlinien (Stand 1996) können hier eingesehen werden.

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