Benutzungsordnung der IGP Bibliothek
Benutzungsordnung der IGP Bibliothek
Benutzungsordnung der Bibliothek des Instituts für Gesellschaftspolitik (IGP)
1) Die sozialwissenschaftliche Bibliothek des Instituts für Gesellschaftspolitik dient vorrangig wissenschaftlichen Zwecken.
2) Die Bibliotheksbenutzer/innen werden, gegen Vorlage des Personalausweises (ggf. Reisepasses), unter Angabe ihrer Adresse und Telefonnummer (auf Widerruf) zugelassen.
3) Bei der Zulassung erhält jede/r Benutzer/in ein Exemplar der Benutzungsordnung und erkennt sie durch seine/ihre Unterschrift an.
4) Die Institutsbibliothek ist eine Freihandbibliothek mit systematischer Aufstellung. Bücher und Zeitschriften können auch nach Hause ausgeliehen werden (bis auf einen Präsenzbestand).
5) Für jedes zu entleihende Buch ist ein Leihschein auszufüllen.
6) Die Ausleihfrist beträgt vier Wochen. Eine Verlängerung um weitere vier Wochen ist möglich.
7) Nach Überschreitung der Ausleihfrist erfolgt eine 1. Mahnung (Mahngebühr 2,50 €); die Gebühren für die 2. Mahnung betragen 5,00 €, für die 3. Mahnung 10,00 €.
