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Institut für Gesellschaftspolitik

Zwangsrepatriierung als neues Instrument der Krisenintervention:

Zur Rückkehr der ruandischen Flüchtlinge aus den tansanischen Lagern

von Michael Schöpf*

Die Bilder der Massenflucht von etwa 1,5 Millionen Ruandern im April 1994 aus ihrer Heimat in die Nachbarländer Zaire und Tansania sind immer noch präsent: Endlose, erschöpfte Menschenschlangen, die den mit Leichen angefüllten Grenzfluß zu Tansania überqueren und schließlich in einer hügeligen, spärlich besiedelten Landschaft angehalten werden, wo sie kampieren und mit Nothilfe versorgt werden sollen. Daraus entstanden die eng beieinander liegenden Flüchtlingslager für ca. 500.000 Personen in Ngara und Karagwe, die bis zu ihrer gewaltsamen Räumung im Dezember 1996 mehr Fragen an die Konzeption der Flüchtlingshilfe stellen würden, als daß sie Antworten bereithielten.

Schon 1995 wurden die Lager von den Regierungen der Geberländer als nicht mehr tragbar angesehen, denn für die ruandischen Flüchtlinge in Zaire und Tansania mußten zusammen mehr als 2 Mio. Dollar pro Tag ausgegeben werden. Man hatte von Beginn an einen »camp approach« verfolgt: Eine große Zahl von Menschen wird auf einer kleinen, abgegrenzten Fläche zusammengehalten und ihre Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Dies dient zwar der effizienten Logistik, der Registrierung und schnellen Versorgung mit Nahrungsmitteln und Medikamenten, die in der ersten Phase der Nothilfe eine hohe Priorität haben. Je länger die Situation andauert und je mehr sich der gesundheitliche Zustand der Flüchtlinge verbessert, um so stärker machen sich jedoch negative Entwicklungen bemerkbar. Umweltschäden, Verslumung, Beschäftigungslosigkeit und vieles mehr. Es gibt über die Nothilfe hinaus keine Entwicklungsperspektiven. Die Erfindung des abgegrenzten Lagers, in dem Flüchtlinge als passive Empfänger von Hilfsleistungen gelten, erweist sich als Illusion, weil sie die Handlungsfähigkeit und die vielfältige soziale und wirtschaftliche Interaktion der Flüchtlinge mit ihrer Umgebung außer acht läßt. Derartige Lager müssen deshalb in ihrem Entwurf von vornherein auf eine möglichst kurze Zeitspanne und damit auf eine baldige Rückkehr der Flüchtlinge in ihre Heimat angelegt sein. Dabei bleibt anzumerken, daß Lager die Politisierung der Flüchtlinge, die von vielen als das entscheidende Hindernis für eine freiwillige Rückkehr angesehen wurde, geradezu in idealer Weise fördern. In Zaire, aber auch in Tansania, wurden die Flüchtlinge in der Regel nach ihren Herkunftsgemeinden gruppiert, so daß oftmals auch die alten lokalen Autoritäten in der neuen Umgebung ihre Macht behielten. Die Diskussion über die Bedingungen der Rückkehr und die Fluchtursachen erhalten bei diesem Konzept dann ein zweitrangiges Gewicht.

Kampagne zur freiwilligen Rückkehr

So hat die internationale Gemeinschaft durch UNHCR, die für Flüchtlingshilfe zuständige Organisation der Vereinten Nationen, schon sehr früh eine Kampagne zur freiwilligen Rückkehr gestartet und die Mittel dafür aus dem Etat zum Unterhalt der Lager umgeschichtet. Es war ja nicht gelungen, die politischen Anführer der Flüchtlinge, die »génocidaires«, die selbst am Völkermord in Ruanda beteiligt gewesen waren und die die Präsenz der Flüchtlinge zu ihrem Schutz brauchten, in den Lagern zu isolieren und zu verhaften. So setzte man jetzt auf massive Informationsveranstaltungen, Videoshows, Besuche von ruandischen Politikern in den Lagern, Stippvisiten ausgewählter Flüchtlinge in Ruanda und die Kürzung der Lebensmittelrationen. Dies alles sollte einzelne Familien überzeugen, hatte aber auch keinen Erfolg. Ebensowenig war das Verbot politischer Betätigung durchzusetzen. Die Kampagne nährte bei vielen neue Zweifel: Wer die unanfechtbare Meinung, daß Ruanda sicher genug für eine Rückkehr sei, in Frage stellte, wurde als »intimidator« gebrandmarkt, der andere einschüchtert und von einer eigenständigen (positiven) Entscheidung abhält. Wer nicht freiwillig zurückkehrte, dem wurde implizit vorgehalten, er wäre vielleicht selbst ein »génocidaire«. Die Absicht, im Umgang mit Information die Entscheidung der Flüchtlinge zu beeinflussen, ließ UNHCR schließlich in einem parteiischen Licht erscheinen, so daß die Organisation, deren Mandat im Schutz von Flüchtlingen besteht, keine Möglichkeit mehr hatte, auf tatsächlich vorhandene Ängste der Flüchtlinge einzugehen. Viele Flüchtlinge reagierten mit passivem Widerstand und äußerten sich nur mehr in Familien oder bei engen Freunden. Die Kampagne ließ ebenso außer acht, daß es v.a. auf das tatsächliche Verhalten von Repräsentanten der Flüchtlinge ankam, ob diese zurückgingen oder nicht. Da der Zugang zu verläßlichen Informationen und ihre Bewertung so stark eingegrenzt waren, blieben als Nachrichtenquelle für die aktuelle Situation in Ruanda lediglich die Sendungen internationaler Sender wie BBC und RFI, dazu Radio Rwandaùund natürlich eine Vielzahl unbestätigter Gerüchte mit großem Eigenleben, die über Lastwagenfahrer, Händler und politisch aktive Flüchtlinge ihren Weg in die Lager fanden. Viele Flüchtlinge erlebten sich pauschal als Völkermörder verurteilt, isoliert und bestraft mit dem Verlust politischer Rechte.

Forderungen an eine sichere Rückkehr

Während die neue Regierung Ruandas offiziell die Parole ausgab, »Jeder Ruander soll nach Hause zurückkehren!«, weil sie sich durch die Präsenz von 1,5 Mio. Flüchtlingen und Teilen der alten Armee und Milizen außerhalb des Landes zunehmend bedroht fühlte, waren für die Menschen in den Lagern Bedingungen an ihre Rückkehr geknüpft. Die Furcht um die eigene Sicherheit im Fall einer Rückkehr stand an erster Stelle: Ein Massaker (in Kibeho) und willkürliche Verhaftungen, die menschenunwürdigen Bedingungen in den Gefängnissen Ruandas und die Frage, ob es überhaupt eine gerechte und arbeitsfähige Justiz in Ruanda nach diesem Völkermord geben kann, waren genug Nahrung für Zweifel auch bei Menschen, die sich selbst unschuldig fühlten. Auch ein »Völkermord« der »Tutsi« müsse anerkannt und verurteilt werden. Alle seien schuldig und wären sich in ihrer Grausamkeit ebenbürtig gewesen. Man forderte ebenso die zugesicherte Rückgabe von Häusern und Land, das oftmals von Ruandern besetzt war, die 1994 aus jahrzehntelangem Exil aus Tansania, Uganda oder Burundi nach Ruanda zurückgekehrt waren. Eine nationale Armee und Regierung müsse gebildet werden, die alle beteiligt und auf der Basis der Demokratie errichtet wird. Vor allem aber klagte man die Beteiligung bei Verhandlungen über die Rückkehr ein, denn die Flüchtlinge in den Lagern hatten ja keine eigenen offiziellen Repräsentanten und waren somit an der Diskussion über die Zukunft ihres Landes nicht beteiligt.

So berechtigt dieses Anliegen ist, es blieb dennoch in den alten ethnisch konstruierten Kategorien von »Hutus« und »Tutsis« verhaftet: Weil die »Hutus« etwa 85% der Bevölkerung stellten, sollten sie auch zu 85% der Ressourcen und der Machtpositionen des Landes Zugang haben, wurde in den Lagern argumentiert. Das sei schließlich Demokratie. Ein Eingeständnis von Schuld oder ein Denken jenseits »ethnischer Loyalität« war selbst nach den grausamen Erlebnissen des Völkermords und der Flucht nicht möglich gewesen. Man hatte Angst, daß man durch die Eliminierung der eigenen Elite gleichsam enthauptet werden könnte. So wurden demokratische Verfahren weiterhin zur Machtbeschaffung entlang ethnischer Linien instrumentalisiert. Auch aus diesem Grund kam für viele nur eine gemeinsame, gleichzeitige Rückkehr, nicht aber eine schrittweise Repatriierung in Betracht. Manche Intellektuelle waren sich dessen bewußt, daß sich so kein Ausweg finden lassen wird und daß im Lager niemand eine Vision für die Zukunft hat. Sie sahen, wie durch die mythische Rekonstruktion einer grausamen Tutsiherrschaft, wie sie angeblich vor der Zeit der Unabhängigkeit bestand, eine Identität als Unterdrückte in den Lagern aufgebaut wurde. Diese Unterdrückten sollten aber die eigentlichen Herrscher sein, und nur ihre Geschichte wird offiziell im Lager erzählt. Die Verlängerung der Perspektive vom damaligen Tutsikönigtum zur jetzigen Regierung in Kigali war für sie augenscheinlich. Andererseits stellt sich die Frage, ob die neue ruandische Regierung nicht demselben Denken verhaftet blieb, wenn sie die alleinige Kontrolle über die Zukunft des Landes beanspruchte. Dies kommt den Schwierigkeiten eines Diktats der Sieger, die noch dazu zahlenmäßig die Minderheit stellen, über die Besiegten sehr nahe.

So galt UNHCR als »Vater der Flüchtlinge«, der ihre Interessen wahrnahm, während alle anderen Parteien selbst am Verhandlungstisch Platz nehmen konnten. Damit wurde eine der größten Chancen vertan, die zu einer besseren Reintegration hätte führen können, denn der Ausschluß von der Mitgestaltung der eigenen Zukunft bewirkt eine weitere Polarisierung und erhöht die Chancen für extreme Meinungen.

Militär setzt Einhaltung von Ultimatum durch

Umweltschäden, Sicherheitsprobleme und insbesondere die Reduzierung der Kosten stellten für die Geberstaaten, allen voran die USA, schließlich den Anlaß dar, auf eine Repatriierung auch gegen den Willen der Flüchtlinge in Tansania zu drängen. Die Kosten für den Unterhalt von Lagern mit den darin verbliebenen »génocidares« wurden denen für einen Wiederaufbau Ruandas entgegengehalten. Versöhnung, so hieß es außerdem, könne nur im Land selbst stattfinden, nicht aber, wenn die Betroffenen einander gar nicht begegneten. Die erzwungene Rückführung von 200.000 Ruandern aus Burundi im Juni und Juli 1996 sowie der Angriff auf die Lager in Zaire und deren Auflösung durch die Banyamulengetruppen im Oktober 1996, unterstützt von Ruanda und geduldet von der internationalen Gemeinschaft, waren ein erfolgreiches Vorspiel. Auch die tansanische Regierung erkannte, daß ein Weiterbestehen der riesigen Lager wie bisher kaum möglich gewesen wäre und Alternativen für die Umsiedlung der Flüchtlinge hätten gesucht werden müssen. Außerdem beklagte sie, daß die aufgewendeten Gelder besser als Entwicklungshilfe für die betroffenen tansanischen Regionen einzusetzen wären. So war die Gelegenheit günstig für ein Ultimatum zum 31.12.1996: Bis dahin mußten alle ruandischen Flüchtlinge Tansania verlassen haben.

Dies wurde am 5.12.1996 verkündet, unterzeichnet von UNHCR und der tansanischen Regierung. Entgegen früheren Versprechungen gab es keine Alternative für diejenigen, die bei einer Rückkehr um ihr Leben fürchteten. Nachdem zunächst eine von UNHCR organisierte Rückführung geplant war, bei der Alte, Kranke und Kinder transportiert werden sollten, einiger Besitz mitgenommen werden konnte und Stationen am Weg zur Versorgung mit Wasser und Proteinbiskuits vorgesehen waren, setzte sich der größte Teil der 350.000 Flüchtlinge in den Lagern um Ngara plötzlich am 12.12.1996 zu Fuß in Bewegung, um von einigen ihrer Repräsentanten angeführt ins Landesinnere Tansanias zu marschieren und von dort weiter in das über 1000 km entfernte Sambia, Malawi oder Kenia zu gelangen. Nur so hofften sie der zwangsweisen Rückführung zu entkommen. Lediglich einige Intellektuelle blieben in den Lagern zurück, die in einem aussichtslosen Marsch durch den Busch keine Zukunft für sich sahen. Alle anderen Akteure wurden von diesem Ereignis völlig überrascht. Die tansanische Lokalregierung erneuerte sofort das Verbot, die Lager zu verlassen. Das Rote Kreuz versorgte die sich entfernende Menge mit Wasser. Alle organisatorischen Vorbereitungen von UNHCR, die sich ohnehin auf eine möglichst reibungslose Logistik konzentriert hatten, waren damit ad absurdum geführt.

UNHCR akzeptierte auf höchster Ebene die Rückführung der Flüchtlinge durch die tansanische Armee und übernahm dafür auch die Kosten. Noch bevor UNHCR die Flüchtlinge auf ihrem Marsch zurückrufen konnte, war ihnen die tansanische Armee bereits in den Busch gefolgt, wo sie ihnen ein Ultimatum stellte: Wenn die Menge nicht innerhalb von 24 Stunden kehrtmacht, würde geschossen. Nach einem persönlichen Streit des tansanischen Brigadegenerals mit dem UNHCR-Koordinator für Logistik, der mit der Menge sprechen wollte, wurde dieser ausgewiesen, und die Armee übernahm die gesamte »Operation«. Der General hatte dem UNHCR-Mitarbeiter vorgeworfen, daß UNHCR den Auszug der Flüchtlinge verursacht habe, um weiter von ihnen profitieren zu können. Deshalb würde UNHCR auch die gesamte »Operation« behindern. Weder UNHCR noch den Nicht-Regierungsorganisationen mit Ausnahme von Oxfam war der Zugang zu den Flüchtlingen in den folgenden Tagen gestattet. Wegen ihrer Erschöpfung und aufgrund der besseren Organisation mußten einige nochmals eine Nacht in den Lagern schlafen. Dann wurden die Lager schrittweise und manchmal beinahe überfallartig geleert und die Menschen in einem endlosen Strom 24 km auf der Straße zur ruandischen Grenze zurückgetrieben, wobei an jeder Seite bewaffnete Soldaten standen. Nicht-Regierungsorganisationen und UNHCR konnten nach einiger Zeit am Wegrand Wasser und Proteinbiskuits verteilen. Kaum ein Flüchtling war in der Lage, wichtige Papiere, Geld oder anderen Besitz mitzunehmen. Ruander, die mit burundischen Partnern verheiratet waren, mußten mit diesen nach Ruanda zurückkehren oder sich von ihren Partnern trennen. Auch andere Ruander, die schon sehr viel länger in Tansania lebten und dort sogar verheiratet waren, wurden ausgewiesen. Außerdem kam es zu zahlreichen Plünderungen durch die tansanische Armee und Militärpolizei. Der Empfang auf der ruandischen Seite war von der Regierung mit Hilfe ausgesuchter NROs ebenfalls vorbereitet worden. Die Flüchtlinge wurden dann sofort in ihre Heimatgemeinde zurückgeschickt und mußten sich dort bei der Verwaltung registrieren lassen.

UNHCR-Handlungsspielraum eingeschränkt

Im Hintergrund der Zwangsrepatriierung steht also eine politische Entscheidung der Geberländer sowie des Gast- und des Herkunftslandes, die dann als Militäroperation unter Ausschluß der Öffentlichkeit durchgesetzt wird. Sie wird provoziert durch geopolitische und nationale Sicherheitsinteressen, mit der Unhaltbarkeit von Lagern einer derartigen Größe begründet und, im Verbund mit moralischen Argumenten, als realistische Möglichkeit zur Reintegration angesehen. Insbesondere zeigt diese neue Option in der Flüchtlingspolitik, daß der Schutz der Flüchtlinge kein respektiertes Mandat mehr darstellt und UNHCR insofern dem politischen Willen seiner Geldgeber unterworfen ist. Diesen muß UNHCR auch gegen die Befürchtungen der Flüchtlinge und der eigenen Mitarbeiter vor Ort durchsetzen oder zumindest dulden. Dabei geht UNHCR Koalitionen ein, die zu einer freiwilligen Rückkehr geradewegs kontraproduktiv sind. Existierendes nationales und internationales Recht und die darin vorgesehenen Prozeduren spielen keine unumstößliche Rolle mehr.

UNHCR wird zu einer Organisation, die humanitäre Hilfe effizient zu kanalisieren versucht. Insofern ist die prompte Reaktion auf die Migration, die durch den Völkermord in Ruanda ausgelöst wurde, durchaus ein Erfolg unter sehr schwierigen Bedingungen. Flüchtlingslager wie in Tansania oder Zaire, die eine so große Zahl von Menschen so lange außerhalb ihres Ursprungslandes halten, sind aber in Zukunft reiner Luxus, lautet der Tenor innerhalb der internationalen Gemeinschaft. Als Alternative wird nur die baldmöglichste Repatriierung vorgeschlagen, auch gegen den Willen und die Befürchtungen der betroffenen Flüchtlinge, und ohne andere Optionen in Bertacht zu ziehen. Damit läuft UNHCR Gefahr, gegen das eigene Mandat und internationale Abkommen handeln zu müssen. Dieser Tendenz leistet auch die neue interne Organisationsstruktur von UNHCR Vorschub, festgelegt im »Delphi Plan of Action« und erzwungen durch Einsparungsmaßnahmen, die viele Entscheidungen von Genf in die Regionen delegiert und damit eine Abhängigkeit von einem weiteren politischen Akteur, dem Gastland, wesentlich verstärkt, wie die oben dargestellte »Operation« schon vorwegnimmt. Der eigene Entscheidungsspielraum und damit der Handlungsspielraum zur Erfüllung des Mandats von UNHCR verschwindet zusehends. Viele der großen internationalen NROs folgten dieser Entwicklung während der Zwangsrepatriierung, weil sie finanziell abhängig sind. Die Favorisierung lokaler NROs in Ostafrika dient u.a. einer integrativen Entwicklungsperspektive für die Region anstelle einer isolierten Flüchtlingshilfe, verstärkt aber nochmals die Abhängigkeit von Tendenzen einer repressiven Politik des Gastlandes und geht zu Lasten von »protection«.

Ein Platz zum Trauern für alle

Somit stellt sich abschließend die Frage, welche Wege der Reintegration denn nun offenstehen und welche Prozesse eine schnelle und zum Teil ungewollte Rückkehr auslöst. Zuerst wurde die Rückkehr der »génocidaires« von der Bevölkerung in Ruanda als Bedrohung empfunden, wobei die lokale Verwaltung oftmals mäßigend einzugreifen versuchte. Ein Klima der gegenseitigen Furcht ist aber geblieben. Das alles dominierende Problem nach der Zwangsrepatriierung der Flüchtlinge im Dezember 1996 stellt die Rückgabe von Eigentum (Felder, Häuser) und die Knappheit von Ressourcen, insbesondere von Land, dar. Unmittelbar nach der Flucht im Jahr 1994 begann die Rückkehr der Ruander, die ihr Land 1959 und Anfang der 60er Jahre verlassen und seitdem in Uganda und Tansania gelebt hatten. Diese besetzten die leerstehenden Häuser und nutzten zum Teil die erntereifen Felder. Ruander, die 1994 während des Genozids für einige Monate intern vertrieben waren und anschließend ihre Häuser zerstört vorgefunden hatten, taten dasselbe. Die Rückkehrer aus den Lagern im Dezember 1996 konnten nun in den meisten Fällen ihr Eigentum nicht unmittelbar zurückerhalten, weil viele der derzeitigen Nutzer ebensowenig eine Alternative hatten und deshalb nicht ausziehen wollten.

Die Regierung entschloß sich zu einer drastischen Intervention: Alle früheren und derzeitigen Eigentümer von Land wurden ausnahmslos enteignet, um das Land gänzlich neu zu verteilen. Jeder Ruander hat Anspruch auf ein Stück Land, das je nach Gemeinde und Bevölkerungsdichte in der Größe variieren kann, jedoch nur ausnahmsweise ausreichen wird, um eine traditionelle Familie zu ernähren. Gleichzeitig sind alle Ruander verpflichtet, sich in einem »Dorf« (Ansammlung von Häusern an einem ausgewiesenen Ort) anzusiedeln. So soll mehr Platz für fruchtbares Land und eine bessere Infrastruktur geschaffen und die Sicherheit vor Überfällen erhöht werden. Dies bedeutet jedoch eine gänzliche Veränderung der bisherigen Lebensform: Abgesehen von einigen kommerziellen Zentren wohnte bisher jeder auf seinen Feldern. Die verstreut liegenden Häuser waren über Fußpfade miteinander verbunden. Diese Politik beinhaltet für viele Familien Entwurzelung und einen immensen materiellen Verlust. Für einige Gruppen ist dies besonders schmerzlich: Manche erhalten nur kleine Teile ihres früheren Landes zurück. Andere verlieren das Land, das als Alterssicherung für ihre Kinder gedacht war. Witwen ohne Einkommen verlieren ihre Mieteinnahmen, falls sie mehrere Häuser besessen haben. Junge Familien werden auf kärgere Böden in entfernten Gebieten verwiesen. Viele müssen neue Häuser an den dafür ausgewiesenen Stellen errichten. Dabei wird deutlich, daß die Subsistenzwirtschaft nicht mehr als Lebensgrundlage ausreicht, bisher aber keine echten Alternativen verfügbar sind. Gleichzeitig sind der Druck der Regierung und ihre hierarchischen Strukturen so stark, daß keine offene Kritik aufkommt.

Neben den Folgen des Genozids beeinflußt diese Politik somit stark alle sozialen Aushandlungsprozesse um eine Reintegration der Flüchtlinge aus den Lagern, der Rückkehrer aus den Nachbarländern und der Überlebenden des Genozids. Jede der drei Gruppen hat dabei eine unterschiedliche Ausgangsposition: ein unterschiedliches Verständnis und Erleben der Geschichte Ruandas, verschiedene Zugangsmöglichkeiten zu Ressourcen, einen größeren oder geringeren Vorsprung im Ruanda nach dem Völkermord. Die Regierung versucht einen gemeinsamen Neuanfang aller Gruppen von Ruandern zu initiieren, unabhängig von deren Vergangenheit. In der Praxis knüpft diese neue Politik aber immer wieder, je Region und Gemeinde sehr unterschiedlich und vielleicht von manchen ungewollt, an die alten, ethnisch konstruierten Antagonismen an, so daß in Ruanda zur Zeit drei oder vier parallele Gesellschaften bestehen, zwischen denen es verschiedene Schnittstellen der Interaktion gibt, zum größeren Teil von äußeren Akteuren und insbesondere der Regierung erzwungen, und manchmal als Formen von Selbstorganisation. Traditionelle soziale Institutionen der gegenseitigen Unterstützung der Familien in einer schwierigen Situation sind dabei in der Folge des Genozids und genereller Verarmung und Entwurzelung oftmals verschwunden. Manche Netzwerke entstehen aber wieder nach der Rückkehr der Flüchtlinge aus den Lagern, jedoch größtenteils nur innerhalb dieser Gruppe. So beginnen zum Beispiel an manchen Orten die Rückkehrer aus den Lagern wieder, in Vereinigungen gemeinsam die Täler zu bebauen und zu bewirtschaften. Andere Gruppen bewegen sich in ihren Netzwerken, wie zum Beispiel die Kleinhändler, die oft seit 1994 aus Uganda zurückgekehrt sind.

In der Mitte des Jahres 1997 wurden vielerorts Massengräber hinter den Kirchen ausgehoben, wo dann die Opfer des Völkermords, die meist nur notdürftig verscharrt worden waren, angemessen bestattet werden konnten. Bei den Trauerfeiern, die zum ersten Mal einen öffentlichen Raum für den Verlust der eigenen Familie boten, sprach immer auch ein Überlebender des Genozids, meist ein »Tutsi«. Dabei wurde oftmals betont, daß Versöhnung nur zu erreichen sei, wenn die Verantwortlichen nicht straffrei ausgingen. Rückkehrer aus den Flüchtlingslagern, die oft ebenso die Mehrzahl ihrer Angehörigen verloren hatten, hatten kaum das Wort und damit kaum einen Platz für ihre eigene Trauer. So wird sich das Instrument der Zwangsrepatriierung auch daran messen lassen müssen, ob es zu sozialen Veränderungen und zu einer Politik beiträgt, die für die Verlusterfahrungen der anderen Raum schafft.


*Der Autor, Michael Schöpf, arbeitet derzeit an einer Promotion im Fach Entwicklungssoziologie an der Universität Bielefeld. Er beschäftigt sich mit Handlungsstrategien in der Flüchtlingshilfe und hat dazu 1996 und 1997 eine einjährige Feldforschung in Tansania, Ruanda und Uganda durchgeführt. Nach Abschluß seines Studiums der Sozialphilosophie im Sommer1993 war er in der Flüchtlingshilfe in Kenia und Deutschland beschäftigt.

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Letzte Änderung: 17:17:02 21-Feb-2007

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