Gaststudierende können keinen "Sitzschein" erwerben - mit einer Ausnahme
In der Satzung der Hochschule für Philosophie ist unter § 24 festgelegt: "Gaststudierende können keine akademischen Grade erwerben, aber freiwillige Examina ablegen, deren Erfolg ihnen bescheinigt wird, wobei die Bescheinigung sie als Gaststudierende kennzeichnen muss.
Davon ausgenommen ist die Bescheinigung der Teilnahme (ohne Prüfungsleistung) an Seminaren oder Vorlesungen. Teilnahmescheine (sogenannte "Sitzscheine") können nicht ausgestellt werden - außer bei den jeweils im Vorlesungsverzeichnis gekennzeichneten Lehrveranstaltungen, die zum Vorlesungszyklus "Fremde Kulturen und Religionen" gehören, da dies für den Erwerb des entsprechenden Zertifikats notwendig ist.
