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Die steuerlichen Vorteile einer Spende
Steuererleichterungen für Stifter und Spender
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Die wichtigsten Steuervorteile für Spender und Stifter haben wir für Sie hier zusammengefasst (Die einzelnen Regelungen sind im "Gesetz zur
weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" am 21. Sept. 2007
verabschiedet worden. Sie gelten rückwirkend zum 1. Januar 2007):
Wenn Sie der Stiftung Hochschule für Philosophie SJ
eine Spende überweisen oder eine Zustiftung machen, haben Sie eine
Reihe von großzügigen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten, denn wer an die Stiftung spendet, kann diese Zuwendungen ganz oder
teilweise als Sonderausgaben bei seiner Steuererklärung
geltend machen. Dadurch wird Ihr zu versteuerndes Einkommen
geringer. Sie müssen also weniger Steuern zahlen. (Zuwendungen
ist der Oberbegriff für Stiftungen und Spenden.)
Die 20-Prozent-Regel
Die erste Regel: Zuwendungen können in Höhe von maximal 20% der
Einkünfte des Stifters/Spenders als Sonderausgaben geltend gemacht
werden.
Die Großspendenregelung
(25.565 Euro-Regel)
Manchmal ist es steuerlich sinnvoll, Zuwendungen, die man
in einem Jahr gemacht hat, auf mehrere Steuerjahre verteilt
geltend zu machen. Das kann zum einen der Fall sein, wenn
man in einem Jahr die Höchstbeträge schon ausgeschöpft
hat. Zum anderen werden so die Einkünfte in jedem Jahr
gesenkt, was sich bei der Progression günstig auswirken
kann; der Steuersatz ist dann in allen Jahren niedriger und
die Ersparnis höher. Dieses Verteilen (der sogenannte
Vor- und Rücktrag) ist bei der Stiftung Hochschule für Philosophie SJ möglich, wenn die Zuwendung 25.565 Euro übersteigt.
Der Gründungshöchstbetrag
für Stifter (1.000.000 Euro-Regel)
Wer einer Stiftung eine Zuwendung zum Vermögen
zukommen lässt, kann die Zuwendung bis zur Höhe von 1.000.000 Euro
steuerlich geltend machen. Dieser Betrag darf ein bzw. zwei Mal in zehn
Jahren in Anspruch genommen werden (Bei zusammenveranlagten Ehegatten
kann der Betrag von 1 Mio. Euro pro Ehegatte, und damit doppelt,
geltend gemacht werden). Die Zuwendung kann auf bis zu zehn Jahre
verteilt werden. Auf den Zweck der Stiftung kommt es dabei nicht an,
jeder steuerbegünstigte Zweck genügt.
Die Kombination
der einzelnen Höchstbeträge
Zur Erinnerung: Die einzelnen Beträge geben die Höchstgrenze
an, bis zu der Zuwendungen steuerlich geltend gemacht werden
können. Natürlich darf jeder mehr spenden und stiften.
Vom Gesetzgeber ist außerdem vorgesehen, dass die einzelnen
Höchstbeträge kombiniert und damit die abzugsfähige
Gesamtsumme erhöht werden können.
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