Befreiung auf Grund von § 3 (1) 4.
Befreiung auf Grund besonderer Umstände
Wer kann befreit werden?
- Befreit
werden Sie,
wenn Sie deutlich machen können, dass Ihnen aufgrund besonderer Umstände, die Sie schildern und gegebenenfalls durch Belege nachweisen müssen, die Erhebung eines Studienbeitrags eine unzumutbare Härte darstellt.
Wie müssen Sie einen Antrag formulieren?
- Der Antrag muss maschinenschriftlich auf einer DIN-A-4 Seite formuliert sein.
- Oben links auf der Seite müssen stehen:
Ihr Geburtsdatum
Ihre Anschrift, unter der Sie im Semester erreichbar sind
Ihre gültige e-mail Adresse
Dann schreiben Sie bitte:
- Hiermit
beantrage ich die Befreiung von den Studienbeiträgen gemäß § 3 (1) 4. Ich verpflichte mich dazu, dass ich sämtliche Änderungen, die in meiner
Person oder meinen Lebensumständen liegen und die Einfluss auf die
Leistungsgewährung haben könnten, der Hochschule bekannt gebe. Mir ist
bewusst, dass die Befreiung von den Studienbeiträgen umgehend
eingestellt wird und nicht gezahlte Beiträge nachgezahlt oder bezahlt
werden müssen, wenn der Hochschule relevante Änderungen bekannt werden, ohne dass ich sie bekannt gemacht
habe. [Jetzt schildern Sie Ihren konkreten Fall]. Ich erkläre an Eides statt, dass die Darstellung meiner Situation der Wahrheit entspricht.
Was müssen Sie dem Antrag beilegen?
-
Bitte beachten Sie: Wenn bei Ihrem Antrag die erforderlichen Unterlagen fehlen, werden die Anträge vom Gebührenausschuss leider abgelehnt.
-
Überlegen Sie gut, was der Ausschuss, der über Ihren Antrag berät, sinnvollerweise für Urkunden, Dokumente, Atteste, Lohnsteuerkarten usw. braucht. Reichen Sie keine Originale, sondern beglaubigte Kopien ein. Das Studierendensekretariat ist berechtigt, Kopien für diesen Zweck zu beglaubigen (aber fertigen Sie selbst die Kopien an!). Alle Zeugnisse und Dokumente, die von einer ausländischen Behörde erlassen wurden, bedürfen grundsätzlich der Übersetzung und amtlichen Beglaubigung ins Deutsche. Wenn Sie die Befreiung auf Grund von besonderen Umständen beantragen, ist es besonders wichtig, dass Sie für eventuelle Nachfragen per e-mail erreichbar sind. Achten Sie darauf, täglich Ihre mails abzurufen.
Was müssen Sie bei der Rückmeldung in den kommenden Semestern beachten?
Ist Ihr Antrag einmal gewährt, müssen Sie für jede Rückmeldung folgenden Text handschriftlich beilegen: "Hiermit erkläre ich an Eides statt, dass sich an meinen Umständen, die zur Befreiung von den Studienbeiträgen gemäß § 3 (1) 4. geführt haben, nichts geändert hat". Es kann auch sein, dass eine Bewilligung des Antrags unter der Auflage erfolgt, bestimmte zusätzliche Dokumente jeweils bei der Rückmeldung vorzulegen. Werden diese Dokumente bis zum Ende der regulären Rückmeldezeit an unserer Hochschule nicht vorgelegt, erlischt die Befreiung und der Studienbeitrag wird in der regulären Höhe eingezogen.
