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Stipendium auf Grund von § 4 (1) 2.

Wie Sie sich für ein Stipendium bewerben müssen, wenn Sie BAföG empfangen

Wer kann befreit werden?

  • Befreit werden Studierende, die unter 30 sind, die BAföG erhalten, Studierende, die unter 30 sind und deren BAföG-Antrag aufgrund der Geringfügigkeitsgrenze abgelehnt worden ist und Hochbegabtenstipendiaten unter 30, die eine Förderung für den Lebensunterhalt bekommen.

Wie müssen Sie einen Antrag formulieren?

  • Der Antrag muss maschinenschriftlich auf einer DIN-A-4 Seite formuliert sein.
  • Oben links auf der Seite müssen stehen:
          Ihr Nachname und Vorname
          Ihr Geburtsdatum
          Ihre Anschrift, unter der Sie im Semester erreichbar sind
          Ihre gültige e-mail Adresse

    Dann schreiben Sie bitte:
  • Hiermit beantrage ich gemäß § 4 (1) 2. der Satzung zur Erhebung der Studienbeiträge ein Studienstipendium für x [Anzahl der Semester, für die Sie das Stipendium beantragen] Semester. Ich bin bereit, jedes Semester EUR x.- [Eurobetrag, mindestens 50.-] selbst zu zahlen und beantrage ein Stipendium in Höhe von EUR x.- [Eurobetrag, höchstens 450.-] pro Semester. Ich verpflichte mich, dass ich sämtliche Änderungen, die in meiner Person oder meinen Lebensumständen liegen und die Einfluss auf die Leistungsgewährung haben könnten, der Hochschule bekannt gebe. Mir ist bewusst, dass das Stipendium umgehend eingestellt wird und zuviel gezahlte Beiträge zurückgefordert werden, wenn der Hochschule relevante Änderungen bekannt werden. Mir ist bewusst, dass die Leistungsgewährung (d.h. das Stipendium) eine Ermessens-, also eine Kann-Leistung, ist, auf die kein Rechtsanspruch besteht und die auch nicht einklagbar ist.
     Ort, Datum, Unterschrift


Was müssen Sie dem Antrag beilegen?

  • Bitte beachten Sie: Wenn bei Ihrem Antrag die erforderlichen Unterlagen fehlen, werden die Anträge vom Gebührenausschuss leider abgelehnt.

  • Beigelegt werden muss je nach Fall entweder eine beglaubigte Kopie des BAföG-Bescheids, aus dem ersichtlich ist, dass Sie entweder BAföG erhalten oder Ihr BAföG-Antrag aufgrund der Geringfügigkeitsgrenze nicht genehmigt worden ist, oder aber der Nachweis, dass Sie innerhalb eines Hochbegabtenstipendiums eine Förderung für den Lebensunterhalt erhalten. Sie können Ihre Kopie für diesen Zweck im Studierendensekretariat beglaubigen lassen (bitte fertigen Sie die Kopie selbst an).

Was müssen Sie bei der Rückmeldung in den kommenden Semestern beachten?

 

  • Bei jeder Rückmeldung müssen die gleichen Unterlagen eingereicht werden, die Sie auch Ihrem Antrag beilegen mussten. Wenn ein Nachweis bis zum Ende der regulären Rückmeldefrist an unserer Hochschule nicht vorgelegt wird, wird das Stipendium umgehend eingestellt.
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