Verwaltungsgebühren
Warum wir die Verwaltungsgebühren nicht verändern
Der Wissenschaftsminister Bayerns, Herr Dr. Heubisch, hat beschlossen, die Verwaltungsgebühren an den staatlichen Universitäten und staatlichen Hochschulen Bayerns abzuschaffen. Die Verwaltungsgebühren waren bisher an den staatlichen Universitäten und Hochschulen faktisch eine Abgabe für den Staat, auf die er jetzt verzichten will. Das bedeutet eine größere Belastung für den Staatszuschuss, denn die Unkosten der Universitäten und Hochschulen für die Verwaltung bleiben natürlich bestehen. Dr. Heubisch ist bereit, mehr Geld für die staatlichen Universitäten auszugeben, von dem die Studierenden unmittelbar profitieren sollen. Das ist politisch sicherlich sehr zu begrüßen.
Dennoch hat sich der Hochschulrat dazu entschlossen, die Verwaltungsgebühren an der Hochschule nicht abzuschaffen, denn die Situation an der Hochschule für Philosophie ist grundlegend anders als an staatlichen Hochschulen. Die Verwaltungsgebühren abzuschaffen wäre nur möglich, wenn der Jesuitenorden seinen jährlichen Zuschuss an die Hochschule erhöhen würde (oder wenn der Bayerische Staat seinen Zuschuss entsprechend erhöhen würde, aber davon kann zur Zeit leider keine Rede sein). Ich habe in verschiedenen Kontexten immer wieder darauf hingewiesen, dass die Zukunftssicherung der Hochschule nur dann erfolgreich ist, wenn es uns gelingt, in allernächster Zukunft den jährlichen Zuschuss des Jesuitenordens von 1.32 Millionen Euro drastisch um mindestens 500.000 Euro pro Jahr zu verringern. Da ich nicht sehe, wie wir sinnvoll sparen können, bedeutet das, dass wir mehr Geld einwerben müssen um diesen Betrag aufzubringen. Ohne eine klare alternative Finanzierung können wir deswegen, so leid es mir tut, zur Zeit auf die Verwaltungsgebühren nicht verzichten.
Michael Bordt SJ
Rektor
