Einschreibung
Was müssen Sie zur Neueinschreibung mitbringen?
Eine vorhergehende Bewerbung für das Studium ist nicht erforderlich, da zurzeit an der HOCHSCHULE FÜR PHILOSOPHIE keine Zulassungsbeschränkungen bestehen. Ausländische Studierende und angehende Doktoranden sollten aber frühzeitig vor der der Immatrikulation Kontakt aufnehmen, um zu klären, ob alle benötigten Unterlagen vorhanden sind. Die Zeiten, zu denen Sie sich für das neue Semester einschreiben können, entnehmen Sie bitte den Terminseiten. Die Neueinschreibung findet im Studierendensekretariat (Haus 33, 2. Obergeschoss in Zimmer 214) statt. Die Telefonnummer des Sekretariats ist +49-89-2386-2300. Eine Einschreibung ist nur persönlich möglich.
Seit dem Wintersemester 2009/10 ist es laut Bayerischem Hochschulgesetz auch möglich, an Hochschulen zu studieren, wenn man kein Abitur hat. Voraussetzung ist dann eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens dreijährige Berufspraxis. Bedingung zur Einschreibung ist in jedem Fall ein Beratungsgespräch bei der Kanzlerin, das vor der Einschreibung stattgefunden haben muss.
Bitte beachten Sie, dass mit dem WS 2009/10 die HOCHSCHULE FÜR PHILOSOPHIE den Bachelor-Studiengang eingeführt hat. Die Einschreibung in das bisherige Grundstudium des Magister-Studiengangs ist ab sofort nicht mehr möglich.
Zur Neueinschreibung an der Hochschule sind persönlich vorzulegen bzw. abzugeben:
1. Vorab ausgefüllter elektronischer Meldebogen
Bitte füllen Sie unser Meldeformular aus und senden Sie es an uns. Folgendes ist dabei zu beachten:
- Benötigt wird Adobe Reader ab Version 9.
- Bitte wundern Sie sich nicht über den Sinn der einen oder anderen Frage. Wir sind von Seiten des Statistischen Landesamts verpflichtet, diese Zahlen zu erheben und haben keinen Einfluss auf die gestellten Fragen.
- Bevor Sie das Formular abgeschicken, drucken Sie es bitte aus und bringen den Ausdruck mit.
- Sie können das Formular abspeichern und im folgenden Semester aktualisieren.
Dies kann entweder per Überweisung oder durch Zahlung in bar bei der Einschreibung geschehen. (weitere Informationen zum Studienbeitrag und der Verwaltungsgebühr).
3. Nachweis der allgemeinen Hochschulreife
mit deutschem Abitur
Gemäß der Qualifikationsverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Original und eine (nicht notwendigerweise beglaubigte) Kopie des Zeugnisses.
ausländische Zeugnisse
Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern, Pündterplatz 5, 80803 München
4. Persönliche Identifikation
Deutsche und EU-StaatsbürgerInnen:
Vorlage des Personalausweises bzw. Passes
Nicht-EU-StaatsbürgerInnen:
Vorlage des Passes und einen gültigen Aufenthaltstitel
5. Krankenversicherungsnachweis
Vorlage einer für das entsprechende Semester gültigen Bescheinigung über die studentische Krankenversicherung. Sollten Sie privatversichert sein, benötigen wir von Ihrer letzten gesetzlichen Krankenversicherung einen Befreiungsschein. Sollten Sie noch nie gesetzlich versichert gewesen sein, erhalten Sie diesen Befreiungsschein von gesetzlichen Krankenkassen. (Mehr Informationen)
6. Amtliches Führungszeugnis
Alle deutschen und ausländischen Studierenden, die nicht unmittelbar vom Gymnasium oder einer anderen Hochschule kommen oder die nicht innerhalb der letzen sechs Monate im öffentlichen Dienst beschäftigt waren, müssen ein amtliches Führungszeugnis mitbringen.
7. (nur ausländische Studierende) Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse
Der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse wird durch Vorlage eines Zeugnisses der DSH (mindestens DSH-2), des TestDaFs (TDN 5), einer Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg oder eines gleichwertigen Zeugnisses erbracht. Die Kultusministerkonferenz hat eine Übersicht über die akzeptierten Abschlüsse erstellt.
8. (nur Studierende der Zusatzstudiengänge)
Original und eine (nicht notwendigerweise beglaubigte) Kopie des Zeugnisses des ersten Hochschulabschlusses
9. (nur Studierende im Promotionsstudium und Studierende ohne Abitur)
Bestätigung der Kanzlerin der HOCHSCHULE, dass Sie alle Voraussetzung für die Zulassung erfüllen.
10. Zwei Passbilder
11. 3,-- Euro für das Vorlesungsverzeichnis (plus 3,-- Euro für das Modulhandbuch bei Immatrikulation in den Bachelor-Studiengang)
12. Angabe der Email-Adresse
Zu den Studienbeiträgen und Verwaltungsgebühr
Die Verwaltungsgebühren und die Studienbeiträge müssen zusammen bezahlt werden [EUR 550,-- (bzw. EUR 580,--, wenn Sie die Zusatzprüfung im Promotionsverfahren nicht im Rahmen des Grundstudiums machen)]. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Zahlungsmodalitäten, je nachdem, ob Sie einen Antrag auf Befreiung vom Studienbeitrag oder auf ein Stipendium stellen oder nicht:
(1) Wenn Sie auf Befreiung vom Studienbeitrag oder auf ein Stipendium stellen, können sie den Studienbeitrag zusammen mit der Verwaltungsgebühr bei der Rückmeldung oder Neueinschreibung entweder (a) im Studierendensekretariat insgesamt bar bezahlen oder (b) den Gesamtbetrag auf folgendes Konto bei der LIGA-Bank München überweisen:
Kto.Nr.: 10 213 98 20
BLZ: 750 903 00
Verwendungszweck: das jeweilige Semester, Familienname, Vorname (Beispiel: SS 2008, Mustermann, Maria)
Bitte beachten Sie: Die Neueinschreibung ist nur möglich, wenn entweder das Bargeld oder ein Überweisungsbeleg vorliegt.
(2) Gasthörer/innen zahlen bei ihrer jeweiligen Einschreibung ausschließlich in bar.
(3) Studierende, die einen Antrag auf Befreiung vom Studienbeitrag oder auf
ein Studienstipendium stellen, müssen, wenn sie sich im Studierendensekretariat einschreiben, den Antrag abgeben und bei der Neueinschreibung in das Lastschriftverfahren einwilligen. Der
fällige Betrag (Studienbeitrag + Verwaltungsgebühr) wird vier Wochen nach
dem ersten Vorlesungstag eingezogen.
Beachten Sie bitte, dass Sie zur Magisterprüfung und zur Promotion nur zugelassen werden, wenn Sie das Latinum oder wenigstens die bestandene Prüfung »Latein für den Magisterstudiengang« nachweisen.
