Gaststudium
Hinweise für Gasthörer/-innen
Wer kann Gasthörer/in an der Hochschule für Philosophie sein?
Die Hochschule für Philosophie bietet kein Seniorenstudium an. Als Gaststudierende sind ausschließlich zugelassen:
- ordentliche Studierende anderer Hochschulen,
- Personen mit allgemeiner Hochschulreife, die ihre Studien ergänzen wollen.
Einschreibungsfrist für Gaststudierende:
Die Einschreibung als Gasthörer findet eine Woche vor Zeit der Neueinschreibung statt und ist persönlich im Studierendensekretariat vorzunehmen. (Zur Beschleunigung des Verfahrens holen Sie sich dort bitte gleich nach Eintreffen eine Bearbeitungsnummer ab! Nach 12.00 Uhr bzw. 16.30 Uhr werden keine Bearbeitungsnummern mehr ausgegeben.)
Für die Einschreibung als Gasthörer/in sind erforderlich
- Nachweis der allgemeinen Hochschulreife (vgl. Einschreibungsbedingungen),
- ein Passbild.
EUR 30,-- Verwaltungsgebühr und EUR 500.- Studienbeitrag für Gaststudierende, die nicht als ordentliche Studierende an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind,
EUR 30,-- Verwaltungsgebühr und keine Studienbeiträge für Gaststudierende, die als ordentliche Studierende an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind (Nachweis durch Immatrikulationsbescheinigung), und für aktive, aber exmatrikulierte Promovend/innen der HOCHSCHULE FÜR PHILOSOPHIE.
Bitte beachten Sie: wenn Sie sich nicht an die üblichen Fristen zur Einschreibung halten, wird eine erhöhte Verwaltungsgebühr von EUR 60,-- fällig.
Die Zulassung gilt jeweils für ein Semester. Gaststudierende können keine akademischen Grade erwerben, aber freiwillige Examina ablegen, deren Erfolg ihnen bescheinigt wird, wobei die Bescheinigung sie als Gaststudierende kennzeichnen muss.
Wenn Sie sich im darauffolgenden Semester wieder einschreiben wollen, wählen Sie bitte nicht die Rückmeldungsfrist im laufenden Semester, sondern die Neueinschreibungsfrist im darauffolgenden Semester.
