Linie Linie
Sie sind hier: Startseite Studium Rückmeldung

Allgemeine Informationen

Wichtige Informationen zur Rückmeldung

Liebe Studierende der HOCHSCHULE FÜR PHILOSOPHIE,

Seit WS 2010/11 ist eine Rückmeldung nur noch möglich, wenn Sie Ihre Daten vorab elektronisch mit Hilfe eines Meldeformulars an die Hochschulverwaltung geschickt haben. Bitte beachten Sie Folgendes:

  1. Benötigt wird Adobe Reader ab Version 9.
  2. Bitte wundern Sie sich nicht über den Sinn der einen oder anderen Frage. Wir sind von Seiten des Statistischen Landesamts verpflichtet, diese Zahlen zu erheben und haben keinen Einfluss auf die gestellten Fragen.
  3. Bevor Sie das Formular abschicken, drucken Sie es bitte aus und bringen den Ausdruck mit.
  4. Sie können das Formular abspeichern und im folgenden Semester aktualisieren.

Des weiteren gilt zu beachten, dass Sie sich nur rückmelden können, wenn Sie Ihren Studienbeitrag vorab überwiesen haben. Bitte vermeiden Sie, Bargeld zur Einschreibung mit zu bringen.

 

(Daten für die Überweisung bei der LIGA-Bank München:

Kto.Nr.: 10 213 98 20

BLZ: 750 903 00

Verwendungszweck: WS 08/09, Familienname, Vorname

Beispiel: WS 2008/09, Mustermann, Maria)

 

Zur Höhe des Betrags


1. Wenn Sie sich in das GRUND- BZW. HAUPTSTUDIUM oder den BACHELOR-STUDIENGANG rückmelden und keinen Antrag auf Befreiung bzw. auf ein Stipendium gestellt haben, müssen Sie EUR 550,- (also den Studienbeitrag in Höhe von EUR 500,- plus Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 50,-) auf das oben angegebene Konto überwiesen haben.
Ort Ihrer Rückmeldung in diesem Fall: Studierendensekretariat (Zimmer 214)


2. Die Studierenden, die sich im allgemeinen PROMOTIONSSTUDIUM befinden und ihren Promotionsvertrag nach dem 25.10.2010 unterschrieben haben oder Promovierende, die im Rahmen ihres PROMOTIONSSTUDIUMS die Zusatzprüfung bzw. das Philosophicum machen, haben den Gesamtbetrag von EUR 580,- oder EUR 550,- (Studienbeitrag EUR 500,- plus Verwaltungsgebühr EUR 80,- [im Fall der Zusatzprüfungen] bzw. EUR 50,- [im Fall des Philosophicums]) ebenfalls bereits am Tag der Rückmeldung auf das oben angegebene Konto überwiesen.
Ort Ihrer Rückmeldung in diesem Fall: Studierendensekretariat (Zimmer 214)


3. Auch die Studierenden im „ZUSATZSTUDIUM ERWACHSENENPÄDAGOGIK” oder im “ZUSATZSTUDIUM GRUNDLAGEN DER SOZIALWISSENSCHAFTEN” haben den fälligen Gesamtbetrag (Semesterbeitrag plusVerwaltungsgebühr) ebenfalls am Tag der Rückmeldung auf das oben angegebene Konto überwiesen.
Ort Ihrer Rückmeldung in diesem Fall: Studierendensekretariat (Zimmer 214)


4. Wenn Sie einen ANTRAG AUF BEFREIUNG VOM STUDIENBEITRAG BZW. AUF EIN STIPENDIUM gestellt haben bzw. neu stellen wollen, müssen Sie, bevor Sie sich im Studierendensekretariat rückmelden, Ihren Anspruch auf Weiter-Befreiung bzw. auf Weiter Gewährung (oder Neu-Befreiung bzw. Neu-Gewährung) eines Stipendiums sowie die entsprechenden Unterlagen, die jedes Semester vorzulegen sind, prüfen lassen.
Ort der Prüfung Ihres Befreiungs- bzw. Stipendiumsanspruchs sowie der entsprechenden Unterlagen: Finanzsekretariat (Zimmer 2.08)

 

Anmerkung für die GASTSTUDIERENDEN:

Wenn Sie sich auch im nächsten Semester wieder einschreiben wollen, wählen Sie bitte nicht die jetzige Rückmeldefrist, sondern die NEUEINSCHREIBUNGSFRIST im nächsten Semester.

 

Die Kanzlerin

Artikelaktionen